Ihr Partner FÜR

KFZ-REPARATUREN aller ART

in Henstedt-Ulzburg

 

UNSERE

Allgemeinen Geschäftsbedinungen

Es ist schon immer so gewesen, dass die Reparatur eines Autos eine Sache des Vertrauens ist.

Als Kfz-Meisterbetrieb sind wir dazu verpflichtet, dieses Vertrauen zu erfüllen. Auch wenn am Anfang eines Auftrages das persönliche Gespräch steht und dabei naturgemäß auch einmal ein Auftrag mündlich vergeben wird, müssen gewisse Formen eingehalten werden, die durch die Kfz-Innungen vorgegeben werden und die wir übernehmen.

Trotzdem möchten wir Ihnen eine kurze Zusammenfassung geben, wie wir uns die Abwicklung eines Kundenauftrages vorstellen:

1.Kontakt
Sie haben ein Problem mit Ihrem Fahrzeug, möchten dieses durch eine Fachwerkstatt beheben lassen und sprechen uns deswegen an. Kontaktieren Sie uns per Telefon oder e-mail und schildern Sie uns kurz welches Problem wir beheben dürfen. Ob es sich um eine Inspektion, Winter/Sommerreifentausch, Reparatur oder den TÜV-Termin geht, Sie bekommen einen Termin, meist sehr kurzfristig und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Handelt es sich um eine 'Standardaufgabe' können Sie auch gerne Ihr Fahrzeug ausserhalb der Öffnungszeiten vorbeibringen.

2. Annahme
Zum vereinbarten Termin bringen Sie neben dem Fahrzeug noch Schlüssel und Fahrzeugschein und besprechen mit uns das zu behebende Problem. Sie erhalten eine mündliche Kostenschätzung bei Auftragsarbeiten bzw. einen verbindlichen Preis bei 'Standardaufgaben' und den Termin, zu welchem das Fahrzeug zur Abholung bereit steht.

3. Mobilität
Bei Bedarf und Verfügbarkeit erhalten Sie gleichzeitig einen Werkstattersatzwagen, damit Sie mobil bleiben.

4. Ausführung
Der Wagen wird entsprechend Ihres Auftrages repariert. Sollte es während der Reparatur zu Schwierigkeiten kommen, z.B. ein fehlendes Ersatzteil, oder ein während der Durchsicht des Wagens gefundenes Problem, erhalten Sie umgehend einen Anruf und werden entsprechend informiert, so dass man gemeinsam entscheiden kann, wie es weitergehen soll.

5. Abnahme
Sie holen zum vereinbarten Termin den Wagen ab, es werden die ausgeführten Arbeiten erläutert, die eventuell ausgetauschten Teile werden Ihnen bei Bedarf übergeben.

6. Zahlung
Sie erhalten Ihre Rechnung, bezahlen diese entweder in bar oder per EC-Karte, nehmen Ihre Fahrzeugpapiere und Schlüssel in Empfang und verlassen uns wieder, mit dem Wissen in einem Meisterbetrieb freundlich und kompetent bedient worden zu sein.

7. Service
Ihre Fahrzeug-und Kontaktdaten speichern wir ab und nehmen Sie in unseren Erinnerungsservice auf. Wir werden Sie bei Fälligkeit von Tüv oder Asu ansprechen und freuen uns Sie dann wieder begrüßen zu dürfen. Sollten Sie diesen Service nicht wünschen, informieren Sie uns bitte entsprechend.

Und nun das Ganze noch mal in AGB-Form

1. Auftragserteilung:
Die Auftragserteilung erfolgt mündlich und wird von uns durch den Auftragsschein bestätigt, welcher die Angaben über Annahmedatum, Auftragsbeschreibung und voraussichtliches Fertigstellungsdatum enthält. Mit der Auftragserteilung ermächtigen Sie uns gleichzeitig das Kfz zum Zwecke von Überführungs-und Probefahrten zu nutzen und Unteraufträge zu erteilen.

2.Kostenangaben:
Die Kostenangaben werden mündlich oder schriftlich erfolgen, auf Verlangen des Auftraggebers können diese im Auftragsschein vermerkt werden. Sollten Sie ein verbindliches Angebot wünschen, muss die mittels eines Kostenvoranschlages erfolgen, an den wir zwei Wochen nach Erstellung gebunden sind. Sollte aufgrund des schriftlichen Voranschlages ein Auftrag erteilt werden, dürfen die Kosten die angebotene Summe nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden. Die genannten Preise enthalten die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer.

3.Fertigstellung:
Die bei Annahme des Fahrzeuges genannten Termine zur Fertigstellung sind als unverbindlich anzusehen. Sollte ausdrücklich ein verbindlicher Termin schriftlich fixiert worden sein, so muss dieser eingehalten werden. Sollten durch Erweiterung des Umfanges der Arbeiten oder fehlender Ersatzteile oder sonstiger Unwägbarkeiten der Termin nicht eingehalten werden, muss der Auftraggeber unverzüglich über die Verzögerung informiert werden. Sollte ein verbindlich fixierter Termin schuldhaft nicht eingehalten werden, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.

4.Abnahme des Fahrzeuges:
Die Abnahme erfolgt in der Betriebsstätte der Firma Cartec Kfz-Meisterbetrieb, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Bei Auftragsarbeiten, die an mehr als einem Arbeitstag ausgeführt wurden, tritt Abnahmeverzug ein, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb einer Woche nach Fertigmeldung und Übersendung der Rechnung abgeholt wurde. Bei Aufträgen, die innerhalb eines Arbeitstages erledigt wurden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage. Sollte Abnahmeverzug eintreten, ist der Auftragnehmer berechtigt eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr zu berechnen. Auch kann das Fahrzeug im Rahmen der Aufbewahrungspflicht anderweitig gelagert werden, wobei Kosten und Gefahr auf den Auftraggeber übergehen.

5. Zahlung:
Fälligkeit der Zahlung tritt bei Abnahme des Fahrzeuges ein. Die Zahlung kann ausschliesslich bar oder per EC-Electronic Cash erfolgen. Scheckzahlungen werden nicht akzeptiert. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Ermessen, eine Vorauszahlung zu verlangen.